1 25.07.2010 12:40
- fuendlingnam
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fristverlängerung?
hallo,
ich hab hier ein problem, ich müsste morgen die brw klausur schreiben und dies ist mein 2. versuch, der letzte ist genau ein jahr her und fühl mich aber nicht gut. ich hatte meine wiederholungsfrist bei herrn barghoorn bis ss10 verlängert gehabt, weiß jemand was passiert wenn ich morgen nicht zur klausur komme aber ein attest vorlegen kann? ist dann mein 2. versuch dennoch weg oder verlängert sich die frist automatisch?
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2 25.07.2010 13:15
- schedang
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Re: fristverlängerung?
Ich kann da nichts genaues dazu sagen, aber rein gefühlsmäßig würde ich denken, wenn du krank bist (laut Attest), dann geht es eben nicht und dafür kannst du ja auch nichts, also darf dein Zweitversuch normalerweise nicht verfallen.
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3 25.07.2010 13:18
- Kay
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Re: fristverlängerung?
So siehts aus. Wenn Du krank bist, bist Du krank, da kannste ja nix für. Wichtig is nur, dass Du ein Attest vorlegst, dann ist alles tutti.
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